Grundstücksentwässerung
Entwässerungsanträge
Die NEW kümmert sich um Sichtung und Zustimmung von Entwässerungsanträgen im Zuge der Baugenehmigungsverfahren. Dazu gehören:
Beratung zur Abwasserbeseitigung durch Fachleute aus Planung, Architektur und Bauwesen,
Entwässerungstechnische Stellungnahmen für Behörden,
Fortschreibung eines Indirekteinleiterkatasters,
Ermittlung und Überprüfung von Kanalbenutzungsgebühren,
Überwachung von Indirekteinleitern durch Abwasseruntersuchungen (Abwasserlabor).
Entwässerungsanträge Viersen
Zugelassene Tiefbaufirmen
Rückstauschutz
Bei Rückstau kann es durch ungesicherte Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene zur Überschwemmung der tieferliegenden Räume kommen. Dadurch können umfangreiche und kostspielige Schäden an Gebäude und Hausrat entstehen.
Versicherungen können Entschädigungen einschränken oder ablehnen, wenn Ihre Grundstücksentwässerungsanlage nicht den einschlägigen Gesetzen, Vorschriften und Regeln der Technik entspricht. Wenn Ihnen ein Grundstück gehört, sind Sie durch städtische Satzungen verpflichtet, den Bau von Grundstücksentwässerungsanlagen gegen Rückstau zu sichern.
Zustands- und Funktionsprüfung
Der Landtag NRW hat die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen festgelegt.
Die SüwVO Abw NRW 2013 besteht aus drei Teilen und 5 Anlagen. Im Teil 2 der Rechtsverordnung werden sämtliche Einzelheiten zur Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen wie z. B. Fristen, Prüfmethoden, Prüfbescheinigungen geregelt.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Video zum Thema:
Mehr über Abwasser
Entwässerung Wohnen
und Kleingewerbe
Ansprechpartner:
Holger Lange
Michael Wessel-Haeberlin
Achim Windeck
02166 688-3225
Gewerbe-
und Industrieentwässerung
Viersen
Ansprechpartner:
Rene Engbroichs
02166 688-3767
Mönchengladbach
Ansprechpartner:
Reinhard Schrutek
02166 688-3786