Lieferkettengesetz
Über das Lieferkettengesetz
Seit Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – kurz Lieferkettengesetz – in Kraft. Es verpflichtet deutsche Unternehmen dazu, die Kernelemente unternehmerischer Sorgfalt in der eigenen Wertschöpfung und gegenüber Lieferanten zu etablieren. Entsprechend der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte tragen Unternehmen die gesellschaftliche Verantwortung, Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette zu achten.
Mit dem Beitritt der allgemeinen Compliance Initiative des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) verpflichten wir uns, in allen unternehmerischen Aktivitäten unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden.
Grundsatzerklärung
Seit Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Es verpflichtet deutsche Unternehmen dazu, die Kernelemente unternehmerischer Sorgfalt in der eigenen Wertschöpfung und gegenüber Lieferanten zu etablieren. Entsprechend der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte kommt Unternehmen so die gesellschaftliche Verantwortung zu, Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette zu achten.
In Zeiten, in denen die Bedeutung nachhaltiger und ethischer Geschäftspraktiken zunehmend im Vordergrund steht, bekräftigen auch wir als NEW unsere Verpflichtung, verantwortungsvoll zu Handeln und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Dies gilt sowohl für unsere eigene Geschäftstätigkeit als auch, im Rahmen unserer Einflussmöglichkeiten, für unsere Wertschöpfungs- und Lieferketten.
Unsere Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte reflektiert nicht nur die Anforderungen des LkSG, sondern spiegelt auch die tiefe Verwurzelung unserer Werte wider. Sie verdeutlicht unseren festen Entschluss, die Sorgfaltspflichten zu erfüllen, um soziale Standards zu wahren.
Im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes werden wir jährlich über unsere Entwicklungen und Vorhaben öffentlich berichten.