Mobilitätsgarantie
Bei Verspätungen flexibel umsteigen
Dies bedeutet: Wenn der Bus oder die Bahn an der Abfahrtshaltestelle mehr als 20 Minuten Verspätung hat (ausgeschlossen sind die Fälle Streik, Unwetter, Naturgewalten und Bombendrohung gemäß VRR-Beförderungsbedingungen Ziffer 11 Abs.5) und es keine alternative Verkehrslinie gibt, hat man folgende Möglichkeiten zum Umstieg oder alternativen Transport:
Taxi oder taxiähnliche Fahrdienstleister
Sharing-Angebot wie Car, Bike oder E-Scooter
On-Demand-Verkehr
Fernverkehrszug (ICE, IC oder EC)
Die dabei entstehenden Kosten werden bis zu den Höchstgrenzen auf Antrag erstattet, im Fernverkehr (IC/ICE/EC) komplett. Die gültige Erstattungsgrenze liegt landesweit bei bis zu 30 Euro pro Person tagsüber und bis zu 60 Euro pro Person in den Abend- und Nachtstunden ab 20 Uhr bis 4.59 Uhr. Die 20-Minuten-Regel bezieht sich auf das einzelne benutzte Verkehrsmittel. Eine Wegekettengarantie kann damit noch nicht gewährleistet werden. Wie die Erstattung funktioniert und alle Bedingungen finden Sie im Informationsflyer.